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Masterplan fertig und vom Stadtrat gutgeheissen.

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Der Masterplan ist ein übergeordnetes Koordinationsinstrument für die Entwicklung von Arealen. Er macht Aussagen zu den geplanten Nutzungen, Freiräumen (inklusive Ökologie und Stadtklima), zu den Grundzügen der Erschliessung sowie zum Umgang mit denkmalpflegerischen Anforderungen, Lärm und Energie. Im Falle der Neugasse fusst der Masterplan auf dem gross angelegten Mitwirkungsverfahren der Jahre 2017 und 2018. Erstmals in der Schweiz wurde ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für ein Areal in dieser Grösse und mit dieser Komplexität von Beginn weg im Zusammenspiel von interessierter Öffentlichkeit, Behörden, einem Autorenkollektiv aus Planerinnen und Architekten sowie einer Fachbegleitung erarbeitet. Ursprünglich war die Fertigstellung des Masterplans auf sechs Monate nach dem letzten Workshop und damit auf Frühjahr/Sommer 2019 geplant. Das sorgfältige Entwickeln einer tragfähigen Lösung benötigte allerdings weitere Verhandlungsrunden und damit mehr Zeit. Der nun vorliegende Masterplan Neugasse ist die gemeinsame und verbindliche Absichtserklärung der Grundeigentümerin SBB und der Stadt Zürich und schreibt unter anderem folgende Eckpfeiler der Arealentwicklung fest:

  • Neuer Wohnraum für 900 Personen wird geschaffen; davon ein Drittel zur Kostenmiete, ein Drittel preisgünstig und ein Drittel im mittleren Marktsegment.
  • Das Areal wird Wohn-, Arbeits- und Bildungsort sein: Entsprechend sind Gewerbe- und Gemeinschaftsnutungen (circa 250 Arbeitsplätze) sowie eine städtische Schule und ein Kindergarten vorgesehen.
  • Die Entwicklung erfolgt entlang den Grundsätzen der 2000-Wattgesellschaft, optimiert für den Langsamverkehr und autoarm.
  • Grosszügige Grün- und Freiräume öffnen das Areal für die Öffentlichkeit und leisten einen Beitrag zu Hitzeminderung und Biodiversität.
  • Das historische Ensemble der Lokomotivremise wird erhalten und zum erlebbaren Stück Baukultur.

Der Zürcher Stadtrat hat dem Masterplan (Kapitel 7) und dem Kapitel zur weiteren Umsetzung (Kapitel 8) im Dezember 2021 zugestimmt. Er bezeichnet den Masterplan als zukunftsweisend in Sachen Wohn-, Grün- und Freiraumqualität sowie bezüglich Rahmenbedingungen für Gewerbe und Schulkinder, vgl. Medienmitteilung vom 20.01.22